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Eintrag Nr. 1566

„In Zukunft sind die Impfungen der Kinder, beginnend spätestens im 6. Lebensmonat, die Voraussetzung für die Behandlung in unserer Praxis und für die ärztliche Begleitung der Kinder und Jugendlichen.“

„Eine Beratung erfolgt von uns allen gemäß den wissenschaftlich begründeten Empfehlungen der STIKO. […] Es werden nur Impfstoffe verwendet, die für die jeweilige Anwendung zugelassen sind (Grundimmunisierung oder Auffrischung). Wir bieten für alle nicht altersgerecht geimpften Kinder Nachholimpfungen an. […] Maskenatteste stellen wir nicht aus.“